Anerkennung ausländischer Beitragszeiten in Deutschland

Wir beraten Sie rund um den Import Ihrer Arbeits- und Versicherungszeiten aus Polen, der Ukraine und weiteren Ländern in das deutsche Rentenversicherungssystem.

Was prüft die DRV bei ausländischen Zeiten?

  • Versicherungszeiten und Beitragsmonate: Welche Zeiträume werden übernommen?
  • EU-Recht & bilaterale Abkommen: Wir koordinieren gemäß geltendem Recht die Anerkennung aus EU- und Drittstaaten.
  • Gleichwertige Nachweise: Wir prüfen, ob Dokumente und Bescheinigungen den Anforderungen der DRV genügen.
  • Typische Abweichungen und Korrekturen: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Fehlzeiten ausgleichen können.

Unser Service: So begleiten wir Anerkennungsverfahren

  • Analyse Ihrer Versicherungszeiten: Wir identifizieren lückenhafte oder noch nicht berücksichtigte Zeiträume.
  • Formulare E205/E207 ausfüllen und einreichen: Wir unterstützen Sie bei der Formalität.
  • Vermittlung mit nationalen Stellen: Kommunikation mit ZUS, PFU oder anderen Rentenfonds.
  • Beglaubigte Übersetzungen und Notariat: Professionelle Übersetzung, falls gefordert.
  • Wiederbeschaffung fehlender Dokumente: Wir helfen Ihnen, Lücken zu schließen.

Länder und Anwendungsfälle

  • Polen: Erfahrung mit ZUS und Nachweisen aus dem polnischen System.
  • Ukraine: Umgang mit PFU und Archiven aus dem ukrainischen Rentensystem.
  • Weitere EU- und Nicht-EU-Staaten: Wir begleiten Anerkennungen für viele verschiedene Länder.
  • Unvollständige Dokumente: Auch bei Verlorenheit oder Fehlstellen helfen wir weiter.

Erhalten Sie Ihre persönliche Prüfung!

Wir helfen Ihnen, Ihren Rentenfall individuell zu bewerten und zeigen auf, welche Dokumente und Versicherungsdaten relevant sind – gerne auch nach Sichtung von Scans Ihrer Arbeits- und Versicherungsnachweise.

Das Ergebnis hängt vom jeweiligen Fall und den Behördenentscheidungen ab. Keine Garantie auf Anerkennung, aber maximale Unterstützung auf Ihrem Weg.